Mit der Gruppenprophylaxe erfüllt die LAGZ Bayern den gesetzlichen Auftrag gem. § 21 SGB V sowie die staatliche Beauftragung gem. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst aus dem Jahre 1997.
So läuft die – für Sie kostenlose – zahnärztliche Betreuung durch den LAGZ-Zahnarzt ab:
- Kontaktaufnahme zwischen Schule und LAGZ-Zahnarzt
- Terminvereinbarung für den Besuch des LAGZ-Zahnarztes in Ihrer Schule (regelmäßig, mindestens 1 x jährlich)
- Altersgerechte Vermittlung der Themen rund um die Zahngesundheit für die Klassen 1 bis 6 in Regelschulen; in Förderschulen bis einschließlich 9. Klasse
- Verteilung von kostenlosen Zahnputzutensilien durch den LAGZ-Zahnarzt an die Kinder
- Auf Wunsch gestaltet der LAGZ-Zahnarzt einen Elternabend z. B. zum Thema "Mundgesundheit"
- Motivation zur Teilnahme an der Aktion "Löwenzahn" bzw. "Löwenzahn PLUS"
- Das LAGZ-Programm sieht keine Untersuchung der Kinderzähne vor. Nur in Förderschulen kann mit Einverständnis der Eltern eine einfache zahnärztliche Untersuchung des Schülers durchgeführt werden ("Löwenzahn PLUS").
Sie kennen Ihren LAGZ-Zahnarzt noch nicht?
Wenden Sie sich bitte an die LAGZ-Geschäftsstelle.