Zahnärzte/-ärztinnen

Sie sind bereits LAGZ-Zahnarzt?

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Was macht ein LAGZ-Zahnarzt?

Die Bayerische Landesarbeitsgemeinschaft Zahngesundheit e. V. (LAGZ) fördert als zentraler Akteur die Zahngesundheit bei Kindern und Jugendlichen. Rund 2.800 Zahnärztinnen und Zahnärzte haben entsprechende Patenschaften übernommen. Sie besuchen mit den LAGZ-Zahnputz- und Unterrichtsmaterialien regelmäßig die Kinder in ihren Einrichtungen und führen die zahnärztliche Gruppenprophylaxe durch.

Schwerpunktthemen sind dabei die vier Säulen der Prophylaxe:

  1. richtige Mundhygiene
  2. zahngesunde Ernährung
  3. Schmelzhärtung/Fluoridierung
  4. regelmäßiger Zahnarztbesuch

Die LAGZ erfüllt damit den staatlichen Auftrag gemäß § 21 SGB V, Zahnerkrankungen durch Gruppenprophylaxe in Kindertagesstätten und Schulen vorzubeugen.

Die Arbeit der LAGZ stellen wir Ihnen auch im Film vor.

Was bietet die LAGZ?
Die Programme zur zahnärztlichen Prävention starten bereits im Krippenalter und reichen in Regelschulen bis zur 6. Klasse. Die Basisprophylaxe wird in Regeleinrichtungen ein- bis zweimal jährlich durchgeführt. In Fördereinrichtungen wird die zahnärztliche gruppenprophylaktische Betreuung durch dreimaligen Besuch des LAGZ-Zahnarztes pro Schuljahr intensiviert und ist dort bis zur 9. Klasse ausgeweitet.

Die LAGZ stellt ein großes Sortiment an Materialien bereit, um den Besuch in den Einrichtungen ansprechend gestalten zu können und die Zahngesundheit der Kinder und Jugendlichen zu fördern. Nähere Informationen erhalten Sie nach Ihrer Registrierung als LAGZ-Zahnarzt.

Die Programme der LAGZ lassen sich wie folgt beschreiben:

Krippenbesuch (0–2 Jahre)

Hier werden die Kleinsten mit der Handpuppe Goldie an das Zähneputzen herangeführt.  Die Aufmerksamkeitsspanne des Kleinkindes liegt bei wenigen Minuten, daher sind Zahnputztechnikübungen für Kleinkinder überfordernd und ungeeignet. Zielführender ist es, die Eltern an einem Elternabend oder bei der Abholsituation in der Krippe über Möglichkeiten zur zahngesunden Entwicklung des Gebisses ihres Kindes zu beraten.

Abholsituation: Hierbei handelt es sich um ein beratendes Angebot an alle Eltern im Zuge der Abholung ihres Kindes in der Einrichtung. Der LAGZ-Zahnarzt nimmt mit den Eltern zwanglos Kontakt auf und versucht, mit zahlreichen Anschauungsmaterialien die elterlichen Kompetenzen in Bezug auf die Grundlagen der Mundgesundheit ihres Kindes zu stärken. Die Eltern erhalten wertvolle Informationen über die Gefahren falscher Ernährung und zahnschädigender Getränke. Bei dieser Gelegenheit kann die aktuelle Auflage des bayerischen zahnärztlichen Kinderpasses in deutscher und türkischer Sprache ausgegeben werden.
Die Materialien bestellen Sie über die Geschäftsstelle. Das Bestellformular finden Sie nach Ihrer Registrierung im internen Bereich für LAGZ-Zahnärzte.

Kindergarten (3–6 Jahre)

Kindergartenkinder werden einmal im Jahr vom LAGZ-Zahnarzt betreut. Bei großem Interesse vonseiten der Einrichtung kann ein Remotivationsbesuch erfolgen. Manche Gruppen möchten Sie auch gerne einmal in der Praxis besuchen.

Für den Besuch in der Kita eignet sich die Handpuppe Goldie, um den Kindern das Zähneputzen spielerisch zu vermitteln. Die Kita-Lerneinheit hilft Ihnen bei der Vorbereitung auf den Besuch. Diese und weitere Materialien können Sie als registrierter LAGZ-Zahnarzt im internen Bereich unserer Website bestellen.

Natürlich können Sie auch im Waschraum eine Zahnputzübung durchführen. Die LAGZ stellt dafür Zahnputzutensilien zur Verfügung. Ziel sollte es sein, dass alle Kinder in der Kita täglich nach einer der Mahlzeiten gemeinsam mit den Erzieherinnen die Zähne putzen. Die Eltern können Sie bei einem Elternabend oder bei der Abholsituation informieren.

Parallel zu Ihrem gruppenprophylaktischen Besuch sollte die von Ihnen betreute Kindertagesstätte bei der Aktion "Seelöwe" mitmachen.

So läuft die Aktion „Seelöwe“ ab:

  • Zu Beginn eines neuen Kindergartenjahres werden die teilnehmenden Einrichtungen mit Aktionsmaterialien der LAGZ beliefert.
  • Die Aktionspakete beinhalten Infobriefe an die Kitaleitung, den Elternbeirat und die Gruppenleitung sowie Elternbriefe mit zwei Seelöwenaufklebern. Weiterhin enthalten ist ein Gruppenmedium (CD, Buch, Spiel), das jährlich wechselt.
  • Die Seelöwensticker sollen beim halbjährlichen Hauszahnarztbesuch nach der Untersuchung abgestempelt werden. Dies ist die Verknüpfung von Gruppenprophylaxe und Individualprophylaxe.
  • In der Kita werden die abgestempelten Aufkleber auf das Goldie-Sammelposter geklebt.
  • Zum Jahresende meldet die Einrichtung die Zahl der gesammelten Aufkleber dem LAGZ-Aktionsteam und sichert sich so die Chance auf attraktive Geld- und Sachpreise oder Fahrten in den Tierpark.

Das können Sie tun:

  • Motivieren Sie die Einrichtung zur Teilnahme an der Aktion „Seelöwe“.
  • Erinnern Sie die Kinder an den Besuch beim Hauszahnarzt.
  • Melden Sie sich unaufgefordert bei der Ihnen zugeordneten Kita und vereinbaren Sie einen Betreuungstermin – die Initiative liegt bei Ihnen.
  • Vermitteln Sie Wissen über zahngesundes Verhalten bei einem Elternabend oder der Abholsituation in der Kita.
  • Melden Sie noch nicht betreute Einrichtungen bzw. Einrichtungen, die Sie betreuen wollen, der LAGZ-Geschäftsstelle.

Grundschule (1.–4. Klasse)

Die Grundschulen werden von LAGZ-Zahnärzten ein- bis zweimal (Remotivation) im Jahr aufgesucht. Bei dem Besuch werden die vier Säulen der Prophylaxe altersentsprechend vermittelt. Zur Vorbereitung und Durchführung des Besuchs können Sie das LAGZ-Unterrichtswerk und die Handpuppe Dentulus nutzen. Weitere Zahnputzutensilien und Materialien können Sie als LAGZ-Zahnarzt über die LAGZ-Geschäftsstelle bestellen. Das Bestellformular erhalten Sie nach Ihrer Registrierung im internen Bereich.

Parallel zu diesem gruppenprophylaktischen Impuls werden die Schulen mit den Materialien der Aktion „Löwenzahn“ ausgestattet.

So läuft die Aktion „Löwenzahn“ ab:

  • Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden die Grundschulen mit den Aktionsmaterialen beliefert.
  • Die Aktionspakete beinhalten Infobriefe an die Schulleitung, die Klassenleitung, das Sekretariat und den Elternbeirat sowie Elternbriefe mit zwei Löwenkarten.
  • Die Löwenkarten sollen beim halbjährlichen Hauszahnarztbesuch nach der Untersuchung abgestempelt werden. Dies ist die Verknüpfung von Gruppenprophylaxe und Individualprophylaxe.
  • In der Schule werden die abgestempelten Löwenkarten in den Dentulus-Sammelkalender eingeworfen.
  • Zum Jahresende meldet die Schule die Zahl der gesammelten Karten dem LAGZ-Aktionsteam und sichert sich so die Chance auf attraktive Geld- und Sachpreise.
  • Die Aktion verläuft von der 1. bis zur 4. Klasse analog zur Aktion "Seelöwe". Ziel ist es, ein prophylaxeorientiertes Verhalten bei allen Schülerinnen und Schülern und deren Eltern aufzubauen und sie zum halbjährlichen Zahnarztbesuch zu motivieren.

Das können Sie tun:

  • Motivieren Sie die Grundschule zur Teilnahme an der Aktion „Löwenzahn“.
  • Erinnern Sie die Schüler an den Besuch beim Hauszahnarzt.
  • Melden Sie sich unaufgefordert bei der Ihnen zugeordneten Schule und vereinbaren Sie einen Betreuungstermin – die Initiative liegt bei Ihnen.
  • Vermitteln Sie Wissen über zahngesundes Verhalten bei einem Elternabend in der Schule.
  • Melden Sie noch nicht betreute Schulen bzw. Schulen, die Sie betreuen wollen, der LAGZ-Geschäftsstelle.

Weiterführende Schulen (5. und 6. Klasse)

Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien werden ein- oder zweimal (Remotivation) pro Schuljahr von einem LAGZ-Zahnarzt für eine Unterrichtsstunde besucht. Als Vorbereitung und Durchführung können Sie das Unterrichtswerk für die 5. und 6. Klassen nutzen. Weitere Zahnputzutensilien und Materialien können Sie als LAGZ-Zahnarzt über die LAGZ-Geschäftsstelle bestellen. Das Bestellformular erhalten Sie im Login-Bereich.

Das können Sie tun:

  • Melden Sie sich unaufgefordert bei der Ihnen zugeordneten Schule und vereinbaren Sie einen Betreuungstermin – die Initiative liegt bei Ihnen.
  • Vermitteln Sie Wissen über zahngesundes Verhalten bei einem Elternabend in der Schule.
  • Melden Sie noch nicht betreute Schulen bzw. Schulen, die Sie betreuen wollen, der LAGZ-Geschäftsstelle.

Fördereinrichtungen (schulvorbereitende Einrichtung bis zur 9. Klasse)

Hier werden die Programme Aktion „Seelöwe PLUS“ und „Löwenzahn PLUS“ durchgeführt. Das PLUS umschreibt eine Intensivprophylaxe für Gruppen/Klassen mit vermutlich erhöhtem Kariesrisiko. Die zahnärztliche Gruppenprophylaxe wird bis zur 9. Klasse ausgedehnt. Gerade Jugendliche, die vor dem Beginn ihrer Ausbildung stehen, sollen für die Vorteile einer guten Zahngesundheit sensibilisiert werden. Die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe an der Arbeitswelt wird damit gefördert.

Das können Sie tun:

  • Besuchen Sie die Einrichtung regelmäßig – nach Möglichkeit bis zu dreimal pro Schuljahr.
  • Nutzen Sie die Möglichkeit einer einfachen Untersuchung der Mundhöhle, um eventuellen Behandlungsbedarf festzustellen und die Angst vor dem Zahnarzt abzubauen (Einverständnis der Eltern/Erziehungsberechtigten notwendig – Download der Einverständniserklärung im Login-Bereich).
  • Verteilen Sie die leicht verständliche Verweisungskarte „Seelöwe PLUS“ und „Löwenzahn PLUS“. Diese können Sie als LAGZ-Zahnarzt bei der LAGZ-Geschäftsstelle abrufen. Das entsprechende Bestellformular finden Sie im Login-Bereich.

Warum sollte ich LAGZ-Zahnarzt werden?

LAGZ-Zahnärzte in Bayern arbeiten für das Ziel gesunder Zähne bei Kindern und Jugendlichen. Bei Ihrem Besuch in den Einrichtungen können Sie für sich persönlich wichtige Erfahrungen sammeln und für das eigene (Berufs-)Leben mitnehmen. Für Ihre Tätigkeit erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung.

Die Motivation der LAGZ-Zahnärzte ist höchst unterschiedlich. Dennoch gibt es einige Gründe, die sich in ihrer Nennung häufen. Vielleicht ist auch für Sie ein Grund dabei:

  • Berufsausübung in einem anderen Kontext
  • Kennenlernen der Kinder/Jugendlichen in einer anderen Lebenswelt
  • Besseres Verstehen der Verhaltensweisen (Sie lernen, wie Ihre kleinen Patienten "ticken")
  • Sich selbst ausprobieren, eigene Erfahrungen sammeln
  • Sich als Zahnarzt bekannt machen (sollte aber nicht das primäre Ziel sein!)

Wie werde ich LAGZ-Zahnarzt?

Jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt kann – unabhängig von einer Niederlassung – LAGZ-Zahnarzt werden. Interessenten wenden sich bitte an die Geschäftsstelle der LAGZ.

Interesse geweckt?

  • Rufen Sie bei der LAGZ-Geschäftsstelle an.
  • Ihnen wird der LAGZ-Arbeitskreisvorsitzende Ihrer Region genannt.
  • Dieser teilt Ihnen nicht betreute Kindertagesstätten und/oder Schulen zu.
  • Sie erhalten dann von der LAGZ-Geschäftsstelle eine schriftliche Beauftragung mit allen notwendigen Informationen und Login-Daten zugesandt.
  • Nach Unterzeichnung der Beauftragung können Sie in Ihrer zugewiesenen Einrichtung tätig werden.
     

Grundlage für die Tätigkeit in der LAGZ ist die Programmanleitung, die mit dem Auftrag übersandt wird. Aus der Programmanleitung gehen alle Modalitäten hervor.

Die Beauftragung wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs durch die LAGZ erteilt. Ein Ausscheiden sollte der LAGZ aus organisatorischen Gründen schriftlich mitgeteilt werden.