Arbeitskreise/LAGZ vor Ort

Die Umsetzung des LAGZ-Programms zur Förderung der Zahngesundheit erfolgt auf örtlicher Ebene durch Arbeitskreise. Deren Bestehen orientiert sich an den 71 Landkreisen und den 25 kreisfreien Städten des Freistaates.

Die LAGZ-Zahnärztinnen und -Zahnärzte eines Arbeitskreises wählen auf ihrer Jahresversammlung eine(n) Vorsitzende(n). Diese(r) hält die Verbindung zur Geschäftsstelle und lädt einmal im Jahr zu einer Jahresversammlung ein, an der sich auch Vertreter des Gesundheitsamtes, der Schulbehörde und der Kindertagesstätten-Träger beteiligen können.

Die Betreuung der Kindertagesstätten und Schulen innerhalb eines Arbeitskreises wird in kollegialer Abstimmung gleichmäßig unter den LAGZ-Zahnärztinnen und -Zahnärzten des jeweiligen Arbeitskreises aufgeteilt.

Das LAGZ-Programm sollte immer wieder in der Öffentlichkeit in geeigneter Form vorgestellt werden, damit die Bevölkerung möglichst umfassend über die Möglichkeiten der Gruppenprophylaxe informiert ist.

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