Mitglieder
Die LAGZ Bayern als gemeinnütziger Verein hat ordentliche Mitglieder und fördernde Mitglieder.
Ordentliche Mitglieder
die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) und dieKassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB)
die Landesverbände der Krankenkassen in Bayern im Sinne des § 207 SGB V
die Knappschaft im Sinne von § 212 Abs. 3 SGB V
der Verband der Ersatzkassen im Sinne von § 212 Abs. 5 SGB V
die Landwirtschaftliche Krankenkasse im Sinne von § 36 KVLG 1989
Fördernde Mitglieder
Juristische und natürliche Personen, die die Ziele und Zwecke der LAGZ unterstützen.
Die Mitglieder treffen sich regelmäßig zu den Mitgliederversammlungen, die mindestens einmal jährlich stattfinden.