Mitglieder

Die LAGZ Bayern als gemeinnütziger Verein hat ordentliche Mitglieder und fördernde Mitglieder.

Ordentliche Mitglieder

  • die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) und dieKassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB)

  • die Landesverbände der Krankenkassen in Bayern im Sinne des § 207 SGB V

  • die Knappschaft im Sinne von § 212 Abs. 3 SGB V

  • der Verband der Ersatzkassen im Sinne von § 212 Abs. 5 SGB V

  • die Landwirtschaftliche Krankenkasse im Sinne von § 36 KVLG 1989

Fördernde Mitglieder

Juristische und natürliche Personen, die die Ziele und Zwecke der LAGZ unterstützen.

Die Mitglieder treffen sich regelmäßig zu den Mitgliederversammlungen, die mindestens einmal jährlich stattfinden.