Über uns

Die LAGZ wird als gemeinnütziger Verein von der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) sowie allen gesetzlichen Krankenkassen in Bayern getragen. Die LAGZ erhält Unterstützung von den gesetzlichen Krankenkassen, der BLZK und KZVB, ihren fördernden Mitgliedern, den Ministerien, den Trägerorganisationen der Kindertagesstätten sowie von Schulbehörden.

Aufgaben der LAGZ

  • Zahnärztliche Betreuung vor Ort in der Kinderkrippe, in der Kindertagesstätte, in der Grundschule sowie in der weiterführenden Schule bis einschließlich der 6. Jahrgangsstufe
  • Intensivierte zahnärztliche Betreuung in Fördereinrichtungen von der SVE bis einschließlich 9. Jahrgangsstufe
  • Aufklärung über zahngesunde Ernährung, Fluoridierung und richtige Mundhygiene
  • Sensibilisierung der Kinder und Jugendlichen sowie der Erziehungsberechtigten für den halbjährlichen Zahnarztbesuch
  • Fortbildungen und Seminare im Bereich der Zahngesundheit für LAGZ-Zahnärztinnen und -Zahnärzte
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Dokumentation und epidemiologische Begleituntersuchungen zur Gruppenprophylaxe

Die LAGZ im Film

Alles wissenswerte über die LAGZ, ihre Arbeit und die Ziele für die Kinder und Jugendlichen in Bayern sehen Sie im Film.

Aktionen der LAGZ

  • Aktion "Seelöwe", Zielgruppe Kindertagesstätten
  • Aktion "Seelöwe PLUS", Zielgruppe schulvorbereitende Einrichtung (SVE)
  • Aktion "Löwenzahn", Zielgruppe Grundschulen
  • Aktion "Löwenzahn PLUS", Zielgruppe Förderschulen

Gesetzlicher Auftrag der LAGZ

Der gesetzliche Auftrag der LAGZ beruht in der Sozialgesetzgebung auf § 21 SGB V sowie auf zahlreichen Regelungen und Verordnungen der Bayerischen Staatsregierung.